AGB

U18

Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 01. April 2003 in Kraft getreten.
Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder: in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, … / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht das M3 besuchen. Diese Vollmacht findet Ihr am Ende der Seite oder hier.

Zum Thema “erziehungsbeauftragte Person”: Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen. Prinzipiell gilt: Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn die Eltern einen Erziehungsbeauftragten benennen.

Trotz dieser Neuregelung behält sich das M3 vor, Jugendliche in Begleitung von Erziehungsbeauftragten und Vollmacht den Zutritt zu verwehren.

FEIERREGELN

§1 Die Kreditkarte berechtigt den Kreditkarteninhaber,in der Diskothek M 3 Leistungen ohne sofortige Bezahlung in Anspruch zu nehmen.
§2 Durch die Aushändigung der Kreditkarte gewähren wir dem Karteninhaber einen Kredit in Höhe des Betrages,der auf der Karte angegeben ist.(z.Zt. 50 Euro) Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Jeder Gast erhält nur eine Kreditkarte und somit je Karte nur einmal den Kreditbetrag von 50 Euro. In jedem Fall ist nach dem Passieren der Kasse der Gast zur Kontrolle der ausgegebenen Kreditkarte,sowie eines eventuellen Wechselgeldes verpflichtet, da spätere Reklamationen durch das Kassenpersonal nicht nachvollziehbar sind.
§3 Die Kreditkarte bleibt jederzeit unser ausschließliches Eigentum! Wir können die Benutzung der Karte jederzeit-auch ohne Angabe eines Grundes untersagen.Eine Karte,deren Benutzung wir untersagt haben,muß sofort an uns zurückgegeben werden.
§4 Die Karte und die Benutzung der Karte ist nicht übertragbar ! Sie darf nur von der Person benutzt werden,die sie ausgehändigt bekommen hat.
§5 Im Falle des Verlustes der Karte – gleich aus welchem Grund – haftet der Karteninhaber für die Rückzahlung des gesamten,durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages. Da der Kredit unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen gewährt wird,kann der Karteninhaber der Rückzahlungsverpflichtung nicht Entgegenhalten,das er den gewährten Kredit nur teilweise oder garnicht in Anspruch genommen hat.
§6 Bei Betreten unserer Diskothek erklärt sich der Gast damit einverstanden,das Foto-, Film und Videoaufnahmen von ihm gemacht und in jedweder Weise genutzt und verwendet werden dürfen.(Videoüberwachung)
§7 Jeder Gast erkennt durch das Betreten der Diskothek M3 die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt sich zusätzlich damit einverstanden, daß das eventuell jeweils an dem Tage/Abend geltende Eintrittsgeld bei Erhalt der Kreditkarte an der Kasse sofort berechnet und erhoben wird. Bei Einwirkung höherer Gewalt oder technischer,sowie sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse welche eine vorzeitige Schließung erforderlich machen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
§8 Personen,welche trotzdem entgegen diesen Geschäftsbedingungen und gegen Gesetz und Ordnung verstoßen,handeln oder sich verhalten,werden vorbehaltlich von uns zur Anzeige gebracht. Insbesondere gilt dieses für Personen,welche sich entgegen unseren Geschäftsbedingungen nach Verlassen der Diskothek M3 noch im Besitz einer von uns ausgegebenen Kreditkarte befinden. Inhaber von eventuell nachgemachten,oder gefälschten Kreditkarten werden wir in jedem Fall zur Anzeige bringen.
§9 Der Einlaß erfolgt nach geltenden Jugendschutzgesetz.
§ 10 Jeglicher Konsum oder Handel mit Drogen (nach dem Betäubungsmittelgesetz) ist verboten, und wird zur Anzeige gebracht. Außerdem wird ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen.

Muttizettel M3

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